ZULASSUNG / AKKREDITIERUNG

  • Sachverständige, öffentlich bestellt und vereidigt für Trinkwasser, Mineral und Heilwasser,Peloide und Gase
  • zugelassene Untersuchungsstelle nach § 14 AMG für Heilwasser,
  • Sachverständige zur Untersuchung von Gegenproben gemäß Art. 5 VollzGlmR für Heilwasser Mineralwasser und Quellwasser
  • Sachverständige zur Untersuchung von Gegenproben für Gase
  • zugelassene Untersuchungsstelle nach § 14 der Trinkwasserverordnung
  • BfArM Sachverständiger zur Beurteilung von AM - Anträgen (Qualität)
  • Anerkennung als Gutachter zur Erstellung von balneologischen Gutachten
  • Sachkundige Personen gemäß § 14 AMG

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