LEISTUNGEN

  • CO2 Gehalt
  • Richtlinienanalysen nach:
    • Coca Cola
    • Pepsi Cola
    • VDM
    • EIGA
    • ISBT
    • E290
    • Europäische Pharmakopöe
    • DIN EN 936
  • Kontaminantenermittlung

INFORMATION

CO2 bringt die Erfrischung ins Erfrischungsgetränk. In Getränken enthaltenes Kohlenstoffdioxid stimuliert beim Trinken die Geschmackssinneszellen, was einen Erfrischungseffekt zur Folge hat. Bei Getränken wie Limonade oder Sodawasser wird es oft künstlich zugesetzt. Dabei pumpt man es unter hohem Druck in das Getränk, wobei es zu etwa 0,2 % mit Wasser zu Kohlensäure reagiert, während sich der größte Teil als Gas im Wasser löst. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt es die Bezeichnung E 290. Auch im Privathaushalt wird mit Sodabereitern Kohlenstoffdioxid aus Druckpatronen durch das anzureichernde Getränk geleitet. Und als Teil der Schutzatmosphäre bei der Lagerung von z.B. Obst spielt es eine wichtige Rolle. Deshalb unterliegt Kohlendioxid ebenso strengen Qualitätsansprüchen, wie man sie auch bei anderen Lebensmittelzusatzstoffen findet.

ANSPRECHPARTNER

Standort Bad Elster