LEISTUNGEN

  • fachgerechte Pobenahme
  • Untersuchung gemäß den Begriffsbestimmungen /Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen – sowie für Heilbrunnen und Heilquellen
  • Erstellung, Integration und laufende Betreuung von QM-Systemen
  • Unterstützung bei amtlichen Auditierungen
  • Beantragung von Herstellungserlaubnissen
  • Bereitstellung der Sachkundigen Person
  • Betreuung von Zulassungsverfahren nach AMG und MPG

INFORMATION

Heilwasser wird aus einem natürlichen, unterirdischen Wasservorkommen erschlossen. Es gehört zu den ältesten klassischen Naturheilmitteln, dem aufgrund seiner spezifischen Beschaffenheit eine nachweisbare therapeutische Wirkung zugeschrieben wird. Rechtlich unterliegt das Heilmittel damit dem Arzneimittelgesetz und muss amtlich zugelassen sein. Zur Anwendung gebracht wird das Heilwasser ortsgebunden in Heilbädern und Heilquellen-Kurbetrieben oder auch als Versandheilwasser zum Trinken. 

Gerne begleiten wir Sie bei dem kompletten Prozess von der Erschließung, über die amtlichen Anerkennung des Heilwasservorkommens bis hin zur fortlaufenden, GMP-konformen Qualitätsüberwachung des Naturheilmittels.

ANSPRECHPARTNER

Standort Bad Elster